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Baubegleitung
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Örtliche Bauüberwachung & Bauoberleitung

Örtliche Bauüberwachung & Bauoberleitung

 
Die Bauoberleitung führt die Aufsicht über die Örtliche Bauüberwachung, koordiniert alle an der Objektüberwachung Beteiligten und prüft Pläne Dritter auf Übereinstimmung. Zu den Regelleistungen gehören beispielsweise die Aufstellung und das Überwachen eines Zeitplans, eine Kostenaufstellung und -überpüfung, das Überwachen der gesamten Anlage und das Prüfen ihrer Funktion, die Auflistung von Verjährungsfristen für Mängelansprüche und das Zusammenstellen von Wartungsvorschriften für das Objekt. Ergänzend zu den Regelleistungen können zusätzliche weitere Leistungen vereinbart werden – wie etwa das Aufstellen eines Terminplans und ein Vergleich der Kosten mit der Auftragssumme – die über eine gesonderte Vergütung abgerechnet werden.


Die Örtliche Bauüberwachung sichert Qualitäten, Kosten und Termine und überwacht die Ausführung der Bauleistungen. Dabei umfassen die Regelleistungen beispielsweise die Dokumentation des Bauablaufs, das Prüfen und Bewerten von Nachträgen, die Mitwirkung bei behördlichen Abnahmen und die Rechnungsprüfung.


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