Emissionsprüfung - Immissionsprüfung
Für jede Abwassereinleitung sind zunächst die hierfür geltenden Emissionsnormen zu erfüllen.
Für Mischwassereinleitungen ist dies bundesweit das DWA - Arbeitsblatt A128. Die Emissionsnorm für Niederschlagswassereinleitungen aus Trenngebieten ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Nordrhein - Westfalen werden sie in Ministerialerlassen definiert "Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren", Runderlass des MUNLV vom 26.05.2004 und "Niederschlagswasserbeseitigung gemäß § 51a des Landeswassergesetzes", Runderlass des MUNLV vom 18.05.1998.
Allen Emissionsnormen gemeinsam ist, dass sie die Gewässer als Gesamtheit vor akkumulierend wirkenden Schadstoffen schützen sollen. Daher sind sie unabhängig vom jeweiligen Gewässer einzuhalten. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, inwieweit diese, den Emissionsnormen entsprechende, Abwassereinleitung Schädigungen im jeweiligen Gewässer verursacht. Diese Immissionsprüfung ist im § 1 WHG verankert. Als standardisiertes Prüfverfahren wurden hierfür das BWK - Merkblatt 3 und das DWA - Merkblatt M153 entwickelt. Vielfach sind aber auch individuelle, dass heißt an das jeweilige Gewässer angepasste, Immissionsprüfungen erforderlich. Unter Umständen sind in einem dritten Schritt weitere Prüfungen (z. B. Ausgleich der Wasserführung, Hochwasserschutz, Badegewässer) erforderlich.
Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren (Runderlass des MUNLV vom 26.05.2004)
Der so genannte "Trenngebietserlass" ist eine klassische Emissionsnorm die unabhängig von der Gewässerbelastbarkeit einzuhalten ist. Gegenüber dem alten Erlass fordert das neue Papier eine differenzierte Ermittlung der Flächenbelastungen. Neben den Regenklärbecken mit und ohne Dauerstau werden nun als Behandlungsverfahren auch Regenüberläufe im Trennverfahren und die sehr effektiven Reinigungsverfahren mit belebter Bodenzone benannt.
Praxiserfahrungen
Wie in jeder Norm bietet auch dieser Erlass einen Interpretationsspielraum, der zu Unsicherheiten führt. Hier ist Augenmerk erforderlich. Bei der Errichtung von Regenklärbecken ohne Dauerstau ist darauf zu achten, dass der erforderliche Drosselwasserabfluss zur Kläranlage keine fremdwasserartige Abflusscharakteristik erzeugt. Für Betreiber welche für mehrere Regenwassernetze und Einleitungsstellen verantwortlich sind, ist es unter Umständen sinnvoll einen Stufenplan zu entwickeln, welcher eine priorisierte Sanierung der Frachtschwerpunkte ermöglicht. Somit wird ein optimaler Schutz vor kumulierend wirkenden Einleitungsfrachten, ein handhabbarere Betrieb und ein überschaubarer Investitionsaufwand erzielt.