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Immissionsbezogene Fachbeiträge

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz § 1a ist für jede Abwassereinleitung zu prüfen, inwieweit sie für das betreffende Gewässer tolerierbar ist. Diese Prüfung muss eine immissionsbezogene Betrachtung des Gewässers beinhalten und ist unabhängig vom jeweiligen Emissionsstandard (z.B. DWA A128). Kommt diese Prüfung zu dem Ergebnis, dass für das Gewässer eine nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgelegte Abwassereinleitung nicht tolerierbar ist, dann ist diese Einleitung in ein leistungsstärkeres Gewässer zu verlegen oder es sind Maßnahmen zu ergreifen, welche über den Emissionsstandard hinausgehen.
Als standardisierte Prüfverfahren wurden in den letzten Jahren das DWA - Merkblatt 153 "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser" und das BWK - Merkblatt 3 "Ableitung von immissionsbezogenen Anforderungen an Misch- und Niederschlagswassereinleitungen unter Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse" entwickelt.
Mit Einführung dieser Merkblätter wird nun von den Einleitern verlangt, dass sie einen immissionsbezogenen Fachbeitrag erbringen, der die Gewässerverträglichkeit der Einleitung nachweist. Dort wo die Anwendungsgrenzen dieser Merkblätter überschritten werden, sind individuelle Prüfverfahren zu entwickeln.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich in unserem Info Nr. 13 "Erste praktische Erfahrung mit dem BWK Merkblatt 3" sowie in weiteren Veröffentlichungen des Ingenieurbüro Beck.
BWK Merkblatt 3 DWA - M153