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PDF-SymbolIm Trennsystem bilden Schmutz- und Niederschlagswasserkanal eine Anlage

Urteil des Bundesverwaltungsgericht (vom 26.06.2008 BVerwG 7 C 2.08 VG 2K 1139/04)

PDF-SymbolKeine Pflicht zur Vorsorge für weit über 100 jährliches Hochwasser

Urteil des Bundesgerichtshof (vom 5.06.2008 - III ZR 137/07) zu folgenden Punkten:

  • Die Amtspflicht zur Abwehr von Hochwassergefahren ist auch dann drittschützend, wenn sie zu den Aufgaben der Gewässeraufsicht gehört.
  • Für Hochwasser mit einer Wiederholungszeit von weit über 100 Jahren muss keine Vorsorge getroffen werden.
  • Ein zeitlicher Abstand zwischen der ersten Ausuferung des Gewässers und einer späteren Hochwasserwelle genügt nicht, um zwei selbstsändige Hochwasserereignisse anzunehmen.


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