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Betriebsanweisungen

Gemäß der Verordnung zur Selbstüberwachung von Kanalnetzen und der zugehörigen Sonderbauwerke (SüwVKan) vom 16. Januar 1995 ist der bauliche und betriebliche Zustand und die Funktionsfähigkeit von Kanalisationsnetzen vom Betreiber der Anlagen zu überwachen.
Hierzu ist eine Betriebsanweisung für die jeweilige Entwässerungsanlage zu erstellen. Über eine übergeordnete Dienstanweisung soll die Betriebsanweisung dem Kanalbetrieb einen Leitfaden für die Unterhaltung des Kanalnetzes an die Hand geben und anlagenspezifische Informationen zur Verfügung stellen. Hieraus ergibt sich folgender Weg:

  1. Anlagenbeschreibung (generell und detailliert)
  2. Überwachungsart (Zustand, Funktion, Häufigkeit)
  3. Bedienungsanleitung einzelner Aggregate (Herstellerspezifisch)
  4. Überwachungsbericht (Nachweis der Überwachung gemäß Punkt 2)